
Gut zu wissen
Eine Abschiedsfeier wirft oft viele Fragen auf – organisatorische, persönliche und emotionale. In diesem Bereich finden Sie Antworten auf die wichtigsten Anliegen rund um meine Arbeit als Trauerrednerin. Transparent, verständlich und mit dem Ziel, Ihnen in einer herausfordernden Zeit Orientierung und Sicherheit zu geben.
Eine Bestattungsanordnung ist ein Dokument, in dem Sie Ihre Wünsche für die eigene Bestattung festhalten. Sie ist nicht gesetzlich vorgeschrieben, aber sehr sinnvoll.
Mit Ihren Anordnungen für den Todesfall bestimmen Sie frühzeitig, wie Ihre Bestattung ablaufen soll. Zum Beispiel:
- Erdbestattung oder Kremation?
- Kirchliche oder freie Trauerfeie?r
- Freie:r Trauerredner:in oder Pfarrperson?
- Musik, Texte oder Gedichte?
- Beiträge von Angehörigen?
- Ablauf der Abschiedsfeier?
- Ort und Zeitpunkt der Bestattung?
➜ Sie definieren Ihre Wünsche und Vorstellungen. Auch wo, wann, und wie Sie bestattet werden möchten. Sie können Ihre Wünsche grob skizzieren und detailliert ausformulieren.
➜ Wichtig ist, dass Sie Ihre Wünsche mit den Angehörigen zu besprechen.
Der grosse Vorteil: Ihre Angehörigen werden in der Trauerzeit entlastet. Sie wissen, was Sie sich gewünscht haben, und müssen weniger entscheiden. Gleichzeitig stellen Sie sicher, dass Ihre Bestattung nach Ihren persönlichen Vorstellungen umgesetzt wird.
In der Schweiz sind Bestattungen in den kantonalen Bestattungsverordnungen geregelt. Diese gesetzlichen Grundlagen legen fest, wie eine Bestattung grundsätzlich abläuft und welche Rahmenbedingungen gelten.
Zuständigkeit der Gemeinden
Die Friedhöfe in der Schweiz werden von den Gemeinden verwaltet. Deshalb können sich die Regeln und Abläufe von Gemeinde zu Gemeinde unterscheiden. Für aktuelle und verbindliche Informationen ist immer die zuständige Gemeindeverwaltung die richtige Anlaufstelle.
Abschiedsfeier und individuelle Wünsche
Auch spezielle Wünsche für die Abschiedsfeier, die Gestaltung der Zeremonie oder den Ablauf müssen Sie direkt mit der Gemeinde oder den zuständigen Stellen abklären. Dazu gehören zum Beispiel Ort, Zeit, Ablauf oder besondere Rituale.
Die Bestattungspflicht für verstorbene Personen besteht in der Schweiz bereits seit dem Mittelalter. Einheitliche Bestattungsgesetze und Bestattungsverordnungen gibt es seit dem 20. Jahrhundert.
Diese gesetzlichen Regelungen betreffen alle Formen des Umgangs mit Verstorbenen, insbesondere:
- Beerdigung und Bestattung
- Beisetzung und Begräbnis
- Totenfeier und Abschiedsfeier
- Zeremonien im Rahmen des Abschieds
Grundsätze im Bestattungsrecht
Im Umgang mit verstorbenen Personen gelten in der Schweiz folgende Grundprinzipien:
- Verstorbene und ihre Asche sind stets mit Würde, Respekt und gebotener Ehrfurcht zu behandeln.
- Das sittliche, religiöse und weltanschauliche Empfinden der Bevölkerung darf nicht verletzt werden.
- Es dürfen keine Gefahren für Gesundheit, Boden oder Grundwasser entstehen.
- Die Anforderungen der Strafrechtspflege müssen jederzeit eingehalten werden.
Diese Grundsätze bilden die Basis für alle Bestattungsregelungen in der Schweiz und gelten unabhängig von Kanton oder Gemeinde.
Ja. Ich begleite Menschen, die ihre eigene Abschiedsrede selbst verfassen möchten. Dies geschieht in einem geschützten Rahmen und kann Angehörige später stark entlasten.
Ich begleite Familien und Angehörige in den Regionen Aargau, Zürich, Luzern und Zug. Weitere Regionen sind nach Absprache möglich. Online-Begleitungen sind in der ganzen Schweiz möglich.
Ja. Coaching und Gespräche sind online in der ganzen Schweiz möglich. Persönliche Treffen sind in der Deutschschweiz (Aargau, Zürich, Luzern, Zug) verfügbar.
Ja. Bei kurzfristigen Anfragen versuche ich, je nach Verfügbarkeit, schnell zu unterstützen und eine würdige Abschiedsfeier zu ermöglichen.
In Zeiten von Trauer und Veränderung entstehen oft familiäre oder emotionale Spannungen. Ich unterstütze Sie als systemische Coachin dabei, Konflikte zu klären, Gespräche zu führen und neue Perspektiven zu entwickeln.
Die Kosten hängen vom Umfang der Begleitung, der Art der Zeremonie und dem zeitlichen Aufwand ab. Nach einem kurzen Erstkontakt erhalten Sie eine transparente Einschätzung.
Eine Trauerrednerin gestaltet persönliche Abschiedsfeiern und schreibt individuelle Lebensreden für verstorbene Menschen. Im Mittelpunkt steht die Lebensgeschichte, nicht nur der Lebenslauf. Ziel ist eine würdige, persönliche und stimmige Abschiedszeremonie.
Nach Ihrer Kontaktaufnahme vereinbaren wir ein persönliches Gespräch oder einen Telefontermin. Dabei sammeln wir Erinnerungen, Geschichten und wichtige Informationen. Anschliessend verfasse ich die Abschiedsrede und begleite auf Wunsch auch die Zeremonie.
In der Regel melde ich mich so rasch wie möglich zurück, oft innerhalb weniger Stunden. In akuten Situationen bin ich auch kurzfristig erreichbar.
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